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§ 44b AbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Bundesrecht

Abschnitt 10 – Unabhängigkeit des Abgeordneten

Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AbgG
Gliederungs-Nr.: 1101-8
Normtyp: Gesetz

§ 44b AbgG

(weggefallen)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§§ 44a - 44e, Abschnitt 10 - Unabhängigkeit des Abgeordneten/
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