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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/2. FBG,SN - Zweites Finanzbeziehungsgesetz/
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Art. 5 2. FBG
Zweites Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Zweites Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Landesrecht Sachsen
Art. 5 2. FBG – Bekanntmachungserlaubnis
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom 1. Januar 2020 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/2. FBG,SN - Zweites Finanzbeziehungsgesetz/
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