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Zitierungen zu § 217 BauGB, Antrag auf gerichtliche Entscheidung,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 41 LEntG

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.03.2005

    Titel: Landesenteignungsgesetz (LEntG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LEntG Gliederungs-Nr.: 214 Normtyp: Gesetz § 41 LEntG Entscheidungen über Entschädigungen, über Ausgleichszahlungen mit Ausnahme des ...