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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayAbgG
Gliederungs-Nr.: 1100-1-I
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags
(Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl S. 82, BayRS 1100-1-I)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 654)

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Erster Teil  
Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft  
  
Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
  
Zweiter Teil  
Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung  
  
1. Abschnitt  
Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags  
  
Entschädigung5
Mandatsausstattung, Kostenpauschale6
Kürzung der Kostenpauschale7
Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit8
Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 89
Dienstreisen10
  
2. Abschnitt  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag  
  
Übergangsgeld11
Anspruch auf Altersentschädigung12
Höhe der Altersentschädigung13
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten14
Berücksichtigung von Zeiten als kommunaler Wahlbeamter14a
Gesundheitsschäden15
Versorgungsabfindung16
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene17
Hinterbliebenenversorgung18
Versorgungsausgleich18a
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften19
  
3. Abschnitt  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen  
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen20
Unterstützungen21
  
4. Abschnitt  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen  
  
Anrechnung mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen22
  
5. Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Abgeordnetenrechtskommission23
Rechnungsprüfung23a
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften24
Aufrundung25
Verzicht, Übertragbarkeit26
Verwendung im öffentlichen Dienst27
  
Dritter Teil  
Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags  
  
Ausübung des Mandats28
Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte bei der Normsetzung29
Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte in Einzelangelegenheiten30
Verbot der entgeltlichen Mitwirkung an Geschäften Dritter31
Verbot eigener Geschäfte32
Vortragstätigkeit33
Anzeigepflichten34
Veröffentlichung35
Spenden und geldwerte Zuwendungen36
Interessenkollision im Ausschuss37
Rückfrage und missbräuchliche Gestaltungen38
Sanktionen39
Ausführungsbestimmungen40
  
Vierter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag  
  
1. Abschnitt  
Wahlvorbereitungsurlaub Art. 28  
  
Wahlvorbereitungsurlaub41
  
2. Abschnitt  
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat  
  
Unvereinbare Ämter42
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis43
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats44
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst45
Entlassung46
Beförderungsverbot47
Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit48
Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes49
  
Fünfter Teil  
Übergangsregelung, In-Kraft-Treten  
  
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes50
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes51
Versorgungsabfindung52
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge53
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld54
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen und Unterstützungen für ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags55
Besteuerung56
Anwendung bisherigen und neuen Rechts auf Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, die vor dem 1. November 1990 entstanden sind57
Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung58
Übergangsregelung für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen59
Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2004 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung60
Übergangsregelung für den Anspruch auf Altersentschädigung und für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge61
Übergangsregelung für vor dem 1. April 2022 begonnene Tätigkeiten, Evaluation62
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts63


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/
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