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Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: GO
Gliederungs-Nr.: 2020-3
Normtyp: Gesetz

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung - GO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Grundlagen der Gemeindeverfassung 1 - 10
  
Zweiter Teil  
Name, Wappen, Flagge und Siegel der Gemeinde 11 - 12
  
Dritter Teil  
Gemeindegebiet 13 - 16
  
Vierter Teil  
Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger 16a - 26
  
Fünfter Teil  
Verwaltung der Gemeinde 27 - 74
  
1. Abschnitt  
Gemeindevertretung 27 - 47
  
2. Abschnitt  
Ortsteile, Beiräte, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 47a - 47f
  
3. Abschnitt  
Leitung der Gemeindeverwaltung 48 - 72
  
Unterabschnitt 1  
Bürgermeisterverfassung 48 - 58
  
A.  
Ehrenamtliche Bürgermeisterin, ehrenamtlicher Bürgermeister 50 - 54
  
B.  
Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister 55 - 58
  
Unterabschnitt 2  
Städte 59 - 67
  
Sechster Teil  
Gemeindewirtschaft 75 - 119
  
1. Abschnitt  
Haushaltswirtschaft 75 - 95
  
2. Abschnitt  
Sondervermögen, Treuhandvermögen 96 - 100
  
3. Abschnitt  
Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung der Gemeinde 101 - 109a
  
4. Abschnitt  
Örtliche Prüfung 110 - 117
  
5. Abschnitt  
Wirksamkeit von Rechtsgeschäften 118 - 119
  
Siebenter Teil  
Aufsicht 120 - 131
  
Achter Teil  
Schlussvorschriften 132 - 135a


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/GO,SH - Gemeindeordnung/
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