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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2021,BY - Haushaltsgesetz 2021/
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Art. 1 HG 2021
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Landesrecht Bayern
Art. 1 HG 2021 – Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 353 355 800 € festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2021,BY - Haushaltsgesetz 2021/
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