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Aktueller Ordner
- § 62 ThürLWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 63 ThürLWO, Zählung der Wähler
- § 64 ThürLWO, Zählung der Stimmen
- § 65 ThürLWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 66 ThürLWO, Schnellmeldung, vorläufige Wahlergebnisse
- § 67 ThürLWO, Wahlniederschrift
- § 68 ThürLWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 69 ThürLWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwa...
- § 70 ThürLWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 71 ThürLWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 72 ThürLWO, Ermittlung und Feststellung des Landesstimmenergebnisses im Wahlgebiet
- § 73 ThürLWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 74 ThürLWO, Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber
- § 75 ThürLWO, Überprüfung der Wahl durch den Landeswahlleiter