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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HAG - Heimarbeitsgesetz/§§ 23 - 27, Siebenter Abschnitt - Entgeltschutz/
Dokument
§ 27 HAG
Heimarbeitsgesetz
Heimarbeitsgesetz
Bundesrecht
Siebenter Abschnitt – Entgeltschutz
§ 27 HAG – Pfändungsschutz
Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HAG - Heimarbeitsgesetz/§§ 23 - 27, Siebenter Abschnitt - Entgeltschutz/
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