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Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2011/2012,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
(Haushaltsgesetz 2011/2012)

Vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 818, 2011 S. 20, 48)

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 746)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 bis  66 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenpläne und Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Beteiligung an der HSH Nordbank AG21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerium für Justiz und Gesundheit25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur27
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten28
Investitionsbank29
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben30
Solländerungen31
Weitergeltung von Bestimmungen32
Änderung des Schulgesetzes33
Schulgirokonten34
Inkrafttreten35
  
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2011 und 2012 Anlage


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/
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