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- Art. 32 BayJG, Regelung der Bejagung anzeigen
- Art. 33 BayJG, Jagd- und Schonzeiten anzeigen
- Art. 34 BayJG, Aussetzen von Tierarten anzeigen
- Art. 35 BayJG, Wegerecht anzeigen
- Art. 36 BayJG, Jagdeinrichtungen anzeigen
- Art. 37 BayJG, Wildfolge anzeigen
- Art. 38 BayJG, Verfolgung kranken oder krankgeschossenen Wildes in befriedete... anzeigen
- Art. 39 BayJG, Verwendung von Jagdhunden anzeigen
- Art. 40 BayJG, Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes anzeigen
- Art. 41 BayJG, Jagdschutzberechtigte anzeigen
- Art. 42 BayJG, Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten anzeigen
- Art. 43 BayJG, Natürliche Äsung; Fütterung des Wildes anzeigen
- Art. 44 BayJG, Verhinderung übermäßigen Wildschadens auf eingezäunten Waldflä... anzeigen
- Art. 45 BayJG, Erstattungsausschluss anzeigen
- Art. 46 BayJG, Ersatz weiterer Wildschäden anzeigen
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