Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BioStoffV
Gliederungs-Nr.: 805-3-13
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
(Biostoffverordnung - BioStoffV)

Vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3115)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen3
  
Abschnitt 2  
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten  
  
Gefährdungsbeurteilung4
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung5
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung6
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten7
  
Abschnitt 3  
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen  
  
Grundpflichten8
Allgemeine Schutzmaßnahmen9
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes11
Arbeitsmedizinische Vorsorge12
Betriebsstörungen, Unfälle13
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten14
  
Abschnitt 4  
Erlaubnis- und Anzeigepflichten  
  
Erlaubnispflicht15
Anzeigepflicht16
  
Abschnitt 5  
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe  
  
Unterrichtung der Behörde17
Behördliche Ausnahmen18
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe19
  
Abschnitt 6  
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten20
Straftaten21
Übergangsvorschriften22
  
Symbol für Biogefährdung Anhang I
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie Anhang III
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BioStoffV - Biostoffverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)