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Zitierungen zu § 11b SVG, Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pfl...,
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§ 13e SVG, Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2023
Abschnitt 1 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden → Unterabschnitt 4 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf ...
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§ 106 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetze...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.10.2021
Teil 6 – Schlussvorschriften Titel: Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SVG