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Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NROG
Gliederungs-Nr.: 23100
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2017 (Nds. GVBl. S. 456) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. April 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Regelungszweck, Begriffsbestimmungen1
Grundsätze der Raumordnung2
  
Zweiter Abschnitt  
Raumordnungspläne  
  
Aufstellung von Raumordnungsplänen3
Ergänzende Vorschriften für die Aufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms4
Ergänzende Vorschriften für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme5
Planänderungsverfahren6
Planerhaltung7
Zielabweichungsverfahren8
  
Dritter Abschnitt  
Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung  
  
Erfordernis von Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung9
Durchführung des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung10
Ergebnis und Wirkungen des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung11
Beschleunigtes Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung12
Gebührenfreiheit für Maßnahmen öffentlicher Stellen13
  
Vierter Abschnitt  
Weitere Instrumente zur Verwirklichung der Planung, Zusammenarbeit  
  
Überwachung14
Raumordnungskataster15
Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen16
Anpassungspflicht der Gemeinden17
  
Fünfter Abschnitt  
Zuständigkeiten  
  
Landesplanungsbehörden18
Zuständigkeiten der Landesplanungsbehörden19
Trägerschaft der Regionalplanung20
Übergangsvorschrift21
(1) Red. Anm.:

Neubekanntmachung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes

Vom 6. Dezember 2017 (Nds. GVBl. S. 456)

Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. S. 352) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 252) in der nunmehr geltenden Fassung unter Berücksichtigung

  1.  

    des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2014 (Nds. GVBl. S. 168),

    des Artikels 4 des Gesetzes vom 2. März 2017 (Nds. GVBl. S. 53) und

    des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. S. 352)

bekannt gemacht.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NROG,NI - Niedersächsisches Raumordnungsgesetz/
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