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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Bundesrecht
Titel: Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StBVV
Gliederungs-Nr.: 610-10-7
Normtyp: Rechtsverordnung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
(Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)

Vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Juni 2022 (BGBl. I S. 877)

Auf Grund des § 64 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735) wird nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Sinngemäße Anwendung der Verordnung2
Auslagen3
Vereinbarung der Vergütung4
Mehrere Steuerberater5
Mehrere Auftraggeber6
Fälligkeit7
Vorschuss8
Berechnung9
  
Zweiter Abschnitt  
Gebührenberechnung  
  
Wertgebühren10
Rahmengebühren11
Abgeltungsbereich der Gebühren12
Zeitgebühr13
Pauschalvergütung14
  
Dritter Abschnitt  
Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen  
  
Umsatzsteuer15
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen16
Dokumentenpauschale17
Geschäftsreisen18
Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte19
Verlegung der beruflichen Niederlassung20
  
Vierter Abschnitt  
Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten  
  
Rat, Auskunft, Erstberatung21
Gutachten22
Sonstige Einzeltätigkeiten23
Steuererklärungen24
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben25
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen26
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten27
Prüfung von Steuerbescheiden28
Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen29
Selbstanzeige30
Besprechungen31
  
Fünfter Abschnitt  
Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten  
  
Einrichtung einer Buchführung32
Buchführung33
Lohnbuchführung34
Abschlussarbeiten35
Steuerliches Revisionswesen36
Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke37
Erteilung von Bescheinigungen38
Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe39
  
Sechster Abschnitt  
Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren  
  
Verfahren vor den Verwaltungsbehörden40
(weggefallen)41
(weggefallen)42
(weggefallen)43
Verwaltungsvollstreckungsverfahren44
  
Siebenter Abschnitt  
Gerichtliche und andere Verfahren  
  
Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren45
Vergütung bei Prozesskostenhilfe46
  
Achter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Anwendung47
Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung47a
(weggefallen)48
In-Kraft-Treten49
  
Anlagen  
  
Tabelle A (Beratungstabelle)Anlage 1
Tabelle B (Abschlusstabelle)Anlage 2
Tabelle C (Buchführungstabelle)Anlage 3
Tabelle D (Landwirtschaftliche Tabelle)Anlage 4
(weggefallen)Anlage 5


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StBVV - Steuerberatervergütungsverordnung/
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