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Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LKatSG
Gliederungs-Nr.: 2150
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Katastrophenschutz
(Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

In der Fassung vom 22. November 1999 (GBl. S. 625)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1268)

Auf Grund von Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophengesetzes vom 19. Juli 1999 (GBl. S. 305) wird nachstehend der Wortlaut des Landeskatastrophengesetzes in der sich aus

  1. 1.

    dem Landeskatastrophengesetz in der Fassung vom 19. Mai 1987 (GBl. S. 213),

  2. 2.

    § 38 des Landesdatenschutzgesetzes vom 27. Mai 1991 (GBl. S. 277),

  3. 3.

    dem Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophengesetzes vom 3. Juli 1995 (GBl. S. 515),

  4. 4.

    Dem Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophengesetzes vom 19. Juli 1999 (GBl. S. 305)

ergebenden Fassung bekannt gemacht.

Inhaltsübersicht (2) §§
  
1. Teil  
Aufgaben und Organisation der Katastrophenschutzbehörden  
  
1. Abschnitt  
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden  
  
Katastrophenschutz1
Vorbereitende Maßnahmen2
Maßnahmen bei Katastrophen3
  
2. Abschnitt  
Organisation der Katastrophenschutzbehörden  
  
Katastrophenschutzbehörden4
Im Katastrophenschutz mitwirkende Behörden, Einrichtungen, Stellen und Berufsvertretungen5
Erhebung und Übermittlung von Daten5a
Sachliche Zuständigkeit6
Örtliche Zuständigkeit7
Landesbeirat für den Katastrophenschutz8
  
3. Abschnitt  
Externe Notfallpläne  
  
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen8a
Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen8b
  
2. Teil  
Katastrophenhilfe und Katastrophenschutzdienst  
  
1. Abschnitt  
Begriffe  
  
Katastrophenhilfe9
Katastrophenschutzdienst10
  
2. Abschnitt  
Helfer des Katastrophenschutzes  
  
 11
  
3. Abschnitt  
Helfer des Katastrophenschutzdienstes  
  
Rechtsverhältnisse der Helfer12
Fortgewährung von Leistungen; Erstattungen13
Aufwendungsersatz14
Ersatz von Sachschäden15
Haftung16
Im Katastrophenschutz beruflich tätige Personen; Angehörige der Feuerwehren17
  
3. Teil  
Katastrophenbekämpfung  
  
1. Abschnitt  
Leitung der Katastrophenbekämpfung  
  
Katastrophenalarm18
Leitung des Einsatzes; Zusammenarbeit der Behörden19
Technische Leitung des Einsatzes20
Einsatz21
Katastrophenvoralarm22
Aufhebung von Katastrophenalarm und Katastrophenvoralarm23
  
2. Abschnitt  
Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes  
  
 24
  
4. Teil  
Hilfs- und Leistungspflichten  
  
Hilfspflichten der Bevölkerung25
Besondere Pflichten von Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens26
Pflichten der Inhaber von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen27
Pflichten der Inhaber von Grundstücken,Bauwerken und Schiffen28
Pflichten der im Katastrophengebiet oder am Einsatzort Anwesenden29
Pflichten der Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial30
Pflichten beim Katastrophenvoralarm31
  
5. Teil  
Entschädigungen und Kosten  
  
1. Abschnitt  
Entschädigungen  
  
 32
  
2. Abschnitt  
Kosten  
  
Kostentragung33
Zuschüsse, Erstattungen34
  
6. Teil 
Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen 
  
Außergewöhnliche Einsatzlage35
Außergewöhnlicher Einsatzalarm36
Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer37
Leitung des Einsatzes38
Kostentragung39
  
7. Teil  
Ordnungswidrigkeiten, Schluss- und Übergangsbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten40
Einschränkung von Grundrechten41
Aufhebung von Rechtsvorschriften42
Verwaltungsvorschriften43
In-Kraft-Treten44
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/LKatSG,BW - Landeskatastrophenschutzgesetz/
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