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Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst (Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz - ThürRiStAG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst (Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz - ThürRiStAG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürRiStAG
Gliederungs-Nr.: 312-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst
(Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz - ThürRiStAG)

Vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677) (1)

Geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2021 (GVBl. S. 592)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Grundsätze1
Anwendungsbereich und Geltung des Beamtenrechts2
Zuständigkeiten3
Einstellung in ein Richterverhältnis auf Probe; Stellenausschreibung; Interessenbekundungsverfahren4
Vereidigung5
Fehlerhafte Ernennungsurkunden6
Dienstliche Beurteilungen7
Übertragung eines weiteren Richteramts8
Dienstliche Fortbildung9
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze10
Versetzung in den Ruhestand auf Antrag11
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen12
Sonstige Teilzeitbeschäftigung13
Familienpflegezeit14
Hinweispflicht und Verbot von Benachteiligungen15
Rechtspflegebericht15a
  
Zweiter Abschnitt  
Vertretungen der Richter und Staatsanwälte  
  
Erster Unterabschnitt  
Allgemeines  
  
Bildung von Vertretungen16
Wahlgrundsätze17
Wahlberechtigung18
Wahlvorstand19
Geschäftsführung und Beschlussfassung20
Amtszeit21
Rechtsstellung der Mitglieder22
Ruhen der Mitgliedschaft; Ausschluss von der Mitwirkung23
Ausscheiden von Mitgliedern24
Eintritt von Ersatzmitgliedern25
Kosten und Sachaufwand26
Beratungsgeheimnis und Schweigepflicht27
Rechtsweg28
Anhörung der Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte des Landes29
  
Zweiter Unterabschnitt  
Präsidialrat  
  
Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidialrats30
Wählbarkeit und Vorsitz31
Verfahren bei Beteiligung32
Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrats33
  
Dritter Unterabschnitt  
Richterräte und Hauptrichterräte, Staatsanwaltsräte und Hauptstaatsanwaltsrat, Landesrichter- und Staatsanwaltsrat  
  
Bildung und Zusammensetzung der Richterräte sowie der Hauptrichterräte34
Bildung und Zusammensetzung der Staatsanwaltsräte sowie des Hauptstaatsanwaltsrats35
Bildung und Zusammensetzung des Landesrichter- und Staatsanwaltsrats36
Wählbarkeit37
Zuständigkeit der Richter- und Staatsanwaltsräte38
Grundsätze der Zusammenarbeit39
Volle Mitbestimmung40
Eingeschränkte Mitbestimmung41
Anhörungsrechte; Teilnahme an Auswahlgesprächen42
Gemeinsame Aufgaben von Richter- und Staatsanwaltsräten und Personalrat43
Mitbestimmungsverfahren44
Beteiligungsgespräch45
Einigungsstelle46
Entscheidungen der Einigungsstelle47
Dienstvereinbarungen48
Geltung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes49
Bildung der Vertretung ehrenamtlicher Richter49a
  
Dritter Abschnitt  
Wahlausschüsse  
  
Erster Unterabschnitt  
Richterwahlausschuss  
  
Aufgaben des Richterwahlausschusses50
Zusammensetzung des Richterwahlausschusses51
Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder52
Wahl der richterlichen Mitglieder53
Verpflichtung der Mitglieder54
Ausschluss von der Mitwirkung55
Ausscheiden eines Mitglieds und Ruhen der Mitgliedschaft56
Ersatzwahl und Vertretung57
Einberufung des Richterwahlausschusses58
Sitzungen des Richterwahlausschusses59
Beschlussfähigkeit60
Vorbereitung der Entscheidung über die Berufung auf Lebenszeit61
Entscheidung über die Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit62
Beteiligungsverfahren bei anderen Entscheidungen63
Geschäftsordnung64
  
Zweiter Unterabschnitt  
Staatsanwaltswahlausschuss  
  
Aufgaben des Staatsanwaltswahlausschusses65
Zusammensetzung des Staatsanwaltswahlausschusses66
Entscheidung über die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit67
Beteiligung bei weiteren Entscheidungen68
  
Vierter Abschnitt  
Richterdienstgerichte  
  
Erster Unterabschnitt  
Errichtung und Zuständigkeit  
  
Errichtung69
Zuständigkeit70
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs71
Revision72
Dienstaufsicht73
  
Zweiter Unterabschnitt  
Besetzung  
  
Mitglieder der Dienstgerichte74
Besetzung der Dienstgerichte75
Verbot der Amtsausübung76
Erlöschen oder Ruhen des Amts77
Besetzung der Dienstgerichte in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte und Mitglieder des Rechnungshofs78
  
Dritter Unterabschnitt  
Disziplinarverfahren  
  
Geltung des Thüringer Disziplinargesetzes79
Disziplinarmaßnahmen80
Durchführung von Disziplinarverfahren81
Erhebung der Disziplinarklage82
Entscheidungen des Dienstgerichts83
Gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter und Beistand84
Bekleidung mehrerer Ämter85
Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags86
Besondere Bestimmungen87
  
Vierter Unterabschnitt  
Versetzungs- und Prüfungsverfahren  
  
Anwendung der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung88
Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte89
Einleitung des Versetzungsverfahrens90
Urteilsformel im Versetzungsverfahren91
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Zustimmung des Richters92
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung des Richters93
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Bekleidung mehrerer Ämter94
Einleitung des Prüfungsverfahrens95
Urteilsformel im Prüfungsverfahren96
Aussetzung des Prüfungsverfahrens97
Kostenentscheidung bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung oder der Entlassung98
  
Fünfter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Erlass von Rechtsverordnungen99
Allgemeine Übergangsbestimmungen100
Übergangsbestimmungen für den Eintritt in den Ruhestand101
Evaluierung102
Gleichstellungsbestimmung103
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Dezember 2018 (GVBl. S. 677)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürRiStAG,TH - Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz/
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