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Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: GemHVO
Gliederungs-Nr.: 6301-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden
(Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)

Vom 11. Dezember 2009 (GBl. S. 770)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 192)

Auf Grund von § 99 und § 144 Satz 1 Nr. 14, 16, 18 bis 26 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185), wird, zu § 144 Satz 1 Nr. 14 im Benehmen mit dem Finanzministerium, verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
ERSTER ABSCHNITT  
Haushaltsplan, Finanzplanung  
  
Bestandteile des Haushaltsplans, Gesamthaushalt, Anlagen1
Ergebnishaushalt2
Finanzhaushalt3
Teilhaushalte, Budgets4
Stellenplan5
Vorbericht6
Haushaltsplan für zwei Jahre7
Nachtragshaushaltsplan8
Finanzplan9
  
ZWEITER ABSCHNITT  
Planungsgrundsätze  
  
Allgemeine Planungsgrundsätze10
Verpflichtungsermächtigungen11
Investitionen12
Verfügungsmittel, Deckungsreserve13
Kosten- und Leistungsrechnungen14
Fremde Finanzmittel15
Weitere Vorschriften für Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen16
Erläuterungen17
  
DRITTER ABSCHNITT  
Deckungsgrundsätze  
  
Grundsatz der Gesamtdeckung18
Zweckbindung19
Deckungsfähigkeit20
Übertragbarkeit21
  
VIERTER ABSCHNITT  
Liquidität und Rücklagen  
  
Liquidität22
Rücklagen23
  
FÜNFTER ABSCHNITT  
Haushaltsausgleich und Deckung von Fehlbeträgen  
  
Haushaltsausgleich24
Deckung von Fehlbeträgen des Jahresabschlusses und aus Vorjahren25
  
SECHSTER ABSCHNITT  
Weitere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft  
  
Überwachung der Erträge, Einzahlungen und Forderungen26
Bewirtschaftung und Überwachung der Aufwendungen und Auszahlungen27
Berichtspflicht28
Haushaltswirtschaftliche Sperre29
Vorläufige Rechnungsvorgänge30
Vergabe von Aufträgen31
Stundung, Niederschlagung und Erlass32
Kleinbeträge33
  
SIEBTER ABSCHNITT  
Buchführung und Inventar  
  
Buchführung34
Führung der Bücher35
Bücher, Belege36
Inventar, Inventur37
Inventurvereinfachungsverfahren38
Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen39
  
ACHTER ABSCHNITT  
Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Rückstellungen und Schulden, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote  
  
Vollständigkeit der Ansätze, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote, Vermögen40
Rückstellungen41
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre42
Allgemeine Bewertungsgrundsätze43
Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden44
Bewertungsvereinfachungsverfahren45
Abschreibungen46
  
NEUNTER ABSCHNITT  
Jahresabschluss  
  
Allgemeine Grundsätze für die Gliederung47
Rechnungsabgrenzungsposten48
Ergebnisrechnung49
Finanzrechnung50
Planvergleich51
Bilanz52
Anhang53
Rechenschaftsbericht54
Vermögensübersicht, Schuldenübersicht55
  
ZEHNTER ABSCHNITT  
Kommunaler Gesamtabschluss  
  
Gesamtabschluss56
Kapitalflussrechnung57
Konsolidierungsbericht und Angaben zum nicht konsolidierten Beteiligungsbesitz58
  
ELFTER ABSCHNITT  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Bestimmungen für Sanierungs-, Entwicklungs- und Umlegungsmaßnahmen59
Sondervermögen, Treuhandvermögen60
Begriffsbestimmungen61
Erstmalige Bewertung, Eröffnungsbilanz62
Berichtigung der erstmaligen Erfassung und Bewertung63
Inkrafttreten, Übergangszeit64


/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/GemHVO,BW - Gemeindehaushaltsverordnung/
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