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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Hamburg
- HWaG,HH - Hamburgisches Wassergesetz
- §§ 9 - 26, Dritter Teil - Benutzung der Gewässer
Aktueller Ordner
- §§ 9 - 14a, Abschnitt I - Erlaubnis und bewilligungsfreie Benutzung
- § 15, Abschnitt II - Genehmigungspflichtige Benutzung nach Landesrecht
- §§ 16 - 21, Abschnitt III - Einzelbestimmungen für die Erlaubnis, Bewilligung und Genehmigung
- §§ 22 - 26, Abschnitt IV - Ergänzende Bestimmungen für das Aufstauen oberirdischer Gewässer