Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/ArbGOrgG,BY - Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz/
Dokument
Art. 1 ArbGOrgG
Gesetz über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz - ArbGOrgG)
Gesetz über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz - ArbGOrgG)
Landesrecht Bayern
Art. 1 ArbGOrgG – Organisation der Gerichte
Die Namen und Sitze der Gerichte für Arbeitssachen sowie ihre Gerichtsbezirke sind in Bayern nach der Anlage bestimmt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/ArbGOrgG,BY - Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167938,2
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167938,2