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Zitierungen zu § 9 NAbgG, Entschädigungspflichtige Fraktionssitz...,
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§ 8 NAbgG, Reisekostenentschädigung, Allgemeines
Normgeber: Niedersachsen, Gilt ab: 10.06.2015
Zweiter Teil – Entschädigung der Abgeordneten Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NAbgG Gliederungs ...