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Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-1
Normtyp: Gesetz

Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) *

In der Fassung vom 24. November 2000 (GVBl. S. 529)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2024 (GVBl. S. 55)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Personalvertretungen  
  
  
I. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen2
Verbot abweichender Regelungen3
Beschäftigte4
Dienststellen5
Schutzbestimmungen6
Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden7
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen8
Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung9
  
II. Abschnitt  
Personalrat  
  
1. Unterabschnitt  
Wahl und Zusammensetzung  
  
Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder12
Verteilung der Sitze auf die Gruppen13
Abweichende Verteilung14
Wahlgrundsätze15
Wahlvorstand16
Aufgaben des Wahlvorstands17
Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl18
Anfechtung der Wahl19
  
2. Unterabschnitt  
Amtszeit  
  
Beginn und Dauer der Amtszeit20
Zeitpunkt der Personalratswahl21
Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats22
Erlöschen der Mitgliedschaft23
Ruhen der Mitgliedschaft24
Ersatzmitglieder25
  
3. Unterabschnitt  
Geschäftsführung  
  
Bildung des Vorstands26
Aufgaben des Vorstands27
Ausschüsse28
Sitzungen des Personalrats29
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen30
Beschlussfassung31
Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung32
Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden33
Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten34
Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung35
Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat36
Sitzungsniederschrift37
Geschäftsordnung38
Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich39
Freistellungen40
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen41
Sprechstunden42
Kosten und Sachaufwand43
Aufwandsentschädigung44
Beitragsverbot45
  
4. Unterabschnitt  
Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene  
  
Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene46
  
III. Abschnitt  
Personalversammlung  
  
Allgemeines47
Einberufung, Tätigkeitsbericht48
Zeitpunkt, Freizeitausgleich49
Aufgaben50
Teilnahme weiterer Personen51
  
IV. Abschnitt  
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat  
  
1. Unterabschnitt  
Stufenvertretungen  
  
Stufenvertretungen52
Zuständigkeit53
Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung54
Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung55
  
2. Unterabschnitt  
Gesamtpersonalrat  
  
Gesamtpersonalrat56
Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit57
  
V. Abschnitt  
Jugend- und Auszubildendenvertretung  
  
Errichtung58
Wahlberechtigung, Wählbarkeit59
Zusammensetzung60
Wahl und Amtszeit61
Aufgaben62
Jugend- und Auszubildendenversammlung63
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung64
Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung65
Entsprechende Anwendung von Bestimmungen66
  
VI. Abschnitt  
Beteiligung des Personalrats  
  
1. Unterabschnitt  
Allgemeines  
  
Regeln der Zusammenarbeit67
Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen68
Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung69
Schutz der Mitglieder der Personalvertretung70
Verschwiegenheitspflicht71
Behandlung personenbezogener Unterlagen72
  
2. Unterabschnitt  
Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung  
  
Grundsätze der Mitbestimmung73
Verfahren74
Einigungsstelle75
Dienstvereinbarungen76
Durchführung von Entscheidungen77
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer78
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten79
Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten80
Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten81
Verfahren der Mitwirkung82
Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen83
  
3. Unterabschnitt  
Sonstige Beteiligung  
  
Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen84
Beteiligung bei Prüfungen85
Beteiligung beim Arbeitsschutz86
  
Zweiter Teil  
Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes  
  
I. Abschnitt  
Grundsatz  
  
 87
  
II. Abschnitt  
Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen  
  
Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft88
Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle89
Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung90
Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände91
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts92
  
III. Abschnitt  
Polizei  
  
Personalräte bei den Polizeibehörden93
Stufenvertretung94
  
VI. Abschnitt  
Schulen und Studienseminare  
  
Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats95
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte96
Stufenvertretungen97
  
V. Abschnitt  
Hochschulen und Forschungsstätten  
  
Beschäftigte98
Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung99
Universitätsmedizin GmbH99a
Gemeinsamer Personalrat100
  
VI. Abschnitt  
Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen  
  
Theater und Orchester101
 102
  
VII. Abschnitt  
Forsten  
  
Staatsforstverwaltung103
Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung104
Arbeitsverhältnis105
Wählbarkeit106
 106a
  
VIII. Abschnitt  
Sozialversicherungsträger  
  
Dienstordnungsmäßige Angestellte107
Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter108
AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz108a
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen109
  
IX. Abschnitt  
Justizverwaltung  
  
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare110
Stufenvertretung111
  
X. Abschnitt  
Zweites Deutsches Fernsehen  
  
Beschäftigte112
Dienststellen113
Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter114
Wahlberechtigung115
Einigungsverfahren und Einigungsstelle116
Sonderregelungen der Mitbestimmung117
Beteiligung im Fernsehrat118
Anhörung119
Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF120
  
Dritter Teil  
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussvorschriften  
  
I. Abschnitt  
Gerichtliche Entscheidungen  
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte121
Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)122
  
II. Abschnitt  
Ergänzende Bestimmungen  
  
Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen123
  
III. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Verwaltungsreformmaßnahmen124
Durchführungsvorschriften125
Religionsgemeinschaften126
In-Kraft-Treten 127
* Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 80 S. 29).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/LPersVG,RP - Landespersonalvertretungsgesetz/
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