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§ 1 ThürHhG 2023
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 -ThürHhG 2023-)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 -ThürHhG 2023-)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2023
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 1 ThürHhG 2023 – Feststellung des Landeshaushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 auf 13.069.861.100 Euro festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2023,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2023/
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