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- § 22g WeinG, Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
- § 23 WeinG, Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
- § 24 WeinG, Bezeichnungen und sonstige Angaben
- § 24a WeinG, Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
- § 25 WeinG, Verbote zum Schutz vor Täuschung
- § 26 WeinG, Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
- § 26a WeinG, Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung