Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LKrWG
Gliederungs-Nr.: 74
Normtyp: Gesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)

Vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (GV. NRW. S. 443)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Einleitende Bestimmungen  
  
Ziele des Gesetzes1
Pflichten der öffentlichen Hand2
Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen2a
Abfallberatung; Information der Bevölkerung3
  
Teil 2  
Grundlagen der Kreislaufwirtschaft  
  
Grundlagen der Kreislaufwirtschaft4
  
Teil 3  
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallbilanzen  
  
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger5
Abfallwirtschaftskonzepte6
Abfallbilanzen7
Wahrnehmung der Aufgaben durch Verbände8
Satzung9
  
Teil 4  
Abfallwirtschaftsplanung  
  
Abfallwirtschaftsplan10
Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes11
Verbindlichkeitserklärung des Abfallwirtschaftsplanes12
  
Teil 5  
Abfallentsorgungsanlagen  
  
Erkunden geeigneter Standorte13
Veränderungssperre14
Enteignung nach Planfeststellung15
Selbstüberwachung16
  
Teil 6  
Vollzug des Abfallrechts  
  
Behördenaufbau, Aufsichtsbehörden17
Zuständige Behörden als Sonderordnungsbehörden; Eingriffsbefugnis, Ermächtigung18
Kosten der Überwachung19
Zentrale Stelle20
Bestimmung der zuständigen Behörde in besonderen Fällen21
Beteiligung22
Unterrichtung durch die örtlichen Ordnungsbehörden23
Sachverständige24
  
Teil 7  
Verfahren bei Entschädigung  
  
Verfahren bei Entschädigung25
  
Teil 8  
Bußgeldvorschriften  
  
Bußgeldvorschrift26
Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten27
  
Teil 9  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Durchführung des Gesetzes28


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LKrWG,NW - Landeskreislaufwirtschaftsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.