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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/Art. 1 - 4a, Erster Teil - Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft/
Dokument
Art. 4a BayAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Landesrecht Bayern
Erster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Art. 4a BayAbgG
(weggefallen)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/Art. 1 - 4a, Erster Teil - Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft/
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