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- § 87a LBesGBW, Vorschuss bei Pflegezeiten
- § 87b LBesGBW, Zusätzliche Vergütung von genommenem Jahresurlaub bei Verringerung der Arbeitszeit
- § 88 LBesGBW, Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältni...
- § 89 LBesGBW, Einrichtung und Bewirtschaftung von Planstellen und anderen Stellen
- § 90 LBesGBW, Zuordnung zu Ämtern nach der Zahl der Einwohner
- § 91 LBesGBW, Zuordnung zu Ämtern nach schul- und hochschulstatistischen Merkmalen
- § 92 LBesGBW, Ämter bei Absinken der Schüler- oder Gruppenzahl
- § 93 LBesGBW, Ämter der Leiter von Schulen besonderer Art und von Schulverbünden
- § 94 LBesGBW, Ämter "Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3
- § 95 LBesGBW, Dienstordnungsmäßig Angestellte