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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BautrV AbschlZV - Bauträgerverträge-Abschlagszahlungsverordnung/
Dokument
§ 2a BautrV AbschlZV
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Bundesrecht
§ 2a BautrV AbschlZV – Übergangsregelung
Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BautrV AbschlZV - Bauträgerverträge-Abschlagszahlungsverordnung/
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