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/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/LEntG,MV - EnteignungsG/
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§ 1 LEntG
Enteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Enteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 LEntG – Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Enteignungs-, Besitzeinweisungs- und Übernahmeverfahren und die damit verbundenen oder isolierten Entschädigungsverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern, soweit nicht bundesrechtliche oder besondere landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/LEntG,MV - EnteignungsG/
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