Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/AGFGO LSA,ST - Ausführungsgesetz-Finanzgerichtsordnung/
Dokument
§ 3 AGFGO LSA
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung für das Land Sachsen-Anhalt (AGFGO LSA)
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung für das Land Sachsen-Anhalt (AGFGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 3 AGFGO LSA – Zahl der Senate
Der Präsident des Finanzgerichts bestimmt im Rahmen des Stellenplans nach Anhörung des Präsidiums die Zahl der Senate.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/AGFGO LSA,ST - Ausführungsgesetz-Finanzgerichtsordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174691,4
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174691,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.