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- WpÜG - Wertpapiererwerbs-/Übernahmegesetz
- §§ 10 - 28, Abschnitt 3 - Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
Aktueller Ordner
- § 10 WpÜG, Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
- § 11 WpÜG, Angebotsunterlage
- § 11a WpÜG, Europäischer Pass
- § 12 WpÜG, Haftung für die Angebotsunterlage
- § 13 WpÜG, Finanzierung des Angebots
- § 14 WpÜG, Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
- § 15 WpÜG, Untersagung des Angebots
- § 16 WpÜG, Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
- § 17 WpÜG, Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
- § 18 WpÜG, Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
- § 19 WpÜG, Zuteilung bei einem Teilangebot
- § 20 WpÜG, Handelsbestand
- § 21 WpÜG, Änderung des Angebots
- § 22 WpÜG, Konkurrierende Angebote
- § 23 WpÜG, Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
- § 24 WpÜG, Grenzüberschreitende Angebote
- § 25 WpÜG, Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
- § 26 WpÜG, Sperrfrist
- § 27 WpÜG, Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
- § 28 WpÜG, Werbung