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§ 4 ZZV hF WS 20/21
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2020/2021
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2020/2021
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 20/21,NW
Gliederungs-Nr.: 221
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 ZZV hF WS 20/21

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 20/21,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2020/2021/
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