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Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VermG
Gliederungs-Nr.: III-19
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
(Vermögensgesetz - VermG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 33 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt I  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Erbengemeinschaft2a
  
Abschnitt II  
Rückübertragung von Vermögenswerten  
  
Grundsatz3
(weggefallen)3a
Gesamtvollstreckungsverfahren, Zwangsversteigerungsverfahren3b
Erlaubte Veräußerungen3c
Ausschluss der Rückübertragung4
Ausschluss der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden5
Rückübertragung von Unternehmen6
Vorläufige Einweisung6a
Entflechtung6b
Wertausgleich7
Gegenleistung7a
Wahlrecht8
(weggefallen)9
Bewegliche Sachen10
  
Abschnitt III  
Aufhebung der staatlichen Verwaltung  
  
Grundsatz11
Beendigung der staatlichen Verwaltung11a
Vertreter des Eigentümers11b
Genehmigungsvorbehalt11c
Staatlich verwaltete Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen12
Haftung des staatlichen Verwalters13
Schadenersatzanspruch14
Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter14a
Befugnisse des staatlichen Verwalters15
  
Abschnitt IV  
Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten  
  
Übernahme von Rechten und Pflichten16
Miet- und Nutzungsrechte17
Grundstücksbelastungen18
Rückübertragung des Grundstücks18a
Herausgabe des Ablösebetrages18b
(weggefallen)19
Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern20
Vorkaufsrecht des Berechtigten20a
Ersatzgrundstück21
  
Abschnitt V  
Organisation  
  
Durchführung der Regelung offener Vermögensfragen22
Landesbehörden23
Untere Landesbehörden24
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen25
Widerspruchsausschüsse26
Amts- und Rechtshilfe27
Übergangsregelungen28
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen29
  
Abschnitt VI  
Verfahrensregelungen  
  
Antrag30
Ausschlussfrist30a
Anmeldevermerk30b
Pflichten der Behörde31
Beabsichtigte Entscheidung, Auskunft32
Entscheidung33
Fälligkeit, Verzinsung33a
Eigentumsübergang, Grundbuchberichtigung und Löschung von Vermerken über die staatliche Verwaltung34
Örtliche Zuständigkeit35
Widerspruchsverfahren36
Gerichtliches Verfahren37
Kosten38
Schiedsgericht, Schiedsverfahren38a
(Außer-Kraft-Treten anderer Vorschriften)39
Verordnungsermächtigung40
Überleitungsvorschrift41


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VermG - Vermögensgesetz/
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