(1) (weggefallen)
Nach Artikel 12g Absatz 18 des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) wird in § 306 Absatz 3 zum 1. September 2004 das Wort "Hilfsbeamte" durch das Wort "Ermittlungspersonen" ersetzt. Diese Änderung ist nicht durchführbar, da § 306 bereits durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) zum 1. August 2004 aufgehoben wurde.