Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 01.05.2023
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 27.03.2020
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 01.05.2023
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 13.08.2002
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 01.07.2012
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 13.08.2002
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 01.08.2007
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 7...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 12.04.2016
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 1...
Normgeber: Sachsen-Anhalt, Gilt ab: 06.06.2021
Abschnitt 3 – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
Einzelvorschrift - Gesamte Vorschrift
§§ 6 - 32, Abschnitt 3 - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung > §§ 1...